Rechtsfrage des Monats
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29.02.2020
Gilt bei einem Autokauf im Internet das gesetzliche Widerrufsrecht?
Nein, nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 16.09.2019 kommt es darauf an, dass der Verkauf im Rahmen eines organisierten Systems zum Versand der Ware erfolgt.
Alleine, dass man Fahrzeuge online anbiete und ausnahmsweise vielleicht auch einen Autokauf per Internet und Telefon abstimme, genüge nicht, um von einem organisierten Fernabsatzsystem auszugehen.
Nur bei einem solchen bestehe aber ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein organisiertes Fernabsatzsystem im Sinne des Gesetzes setze zwingend voraus, dass auch ein organisiertes System zum Versand der Ware bestehe. Das sei aber im vom Landgericht Osnabrück entschiedenen Fall nicht der Fall.
Das Autohaus habe stets auf Abholung des Fahrzeugs am Firmensitz bestanden. Das Autohaus müsste die Fahrzeuge zum Versand anbieten. Es ist dabei unerheblich, ob der Kaufvertrag vor oder erst bei Abholung endgültig geschlossen wird.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2019 - 2 O 683/19
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