"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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27.04.2017

Kann mir durch (häufiges) Falschparken die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Ja, wenn ein Autofahrer sich beharrlich und hartnäckig verweigert, die Ordnungsvorschriften für den Straßenverkehr einzuhalten und somit ein charakterlicher Mangel vorliegt, der ihn als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweist.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch demjenigen entzogen werden könne, der sich aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen habe. Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer offensichtlich nicht willens sei, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese hartnäckig missachte. Im vorliegenden Fall hat der Betroffene 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten (davon 83 Parkverstöße) innerhalb von 24 Monaten begangen.

(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2016 - 11 L 432.16)



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