"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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31.03.2017

Können Eltern die Beziehung einer 15-Jährigen mit einem älteren Mann verbieten?

Nein, nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24.03.2016, Az 9 UF 132/15 können die Eltern die sexuelle Beziehung juristisch nicht verbieten, wenn dies dem Kindeswohl dient und die Jugendliche den Wunsch, die Liebesbeziehung weiterzuführen „zielorientiert und stabil“ äußert und es keinen Grund an der nötigen Reife und Entscheidungsfreiheit der Jugendlichen zu zweifeln gibt.

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der eskalierte Konflikt zwischen dem Kind und den Eltern eine Gefahr für das Wohl des Kindes bedeute, welcher mit einem Kontaktverbot nicht angemessen begegnet werden könne.

Das deutsche Recht gesteht auch Minderjährigen, sofern sie älter als 14 Jahre sind, die Entscheidungsbefugnis über ihr Sexualleben zu.



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