"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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31.12.2016

Muss die Krankenkasse jährlich eine Echthaarperücke zahlen?

Ja, das Sozialgericht Koblenz hat am 30.11.2016, Az S 9 KR 756/15, S 9 KR 920/16 entschieden, dass eine unter totalem Haarausfall leidende Frau jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke hat.


Das Sozialgericht hat die etwa ein Jahr getragenen Perücken in Augenschein genommen und hat nach Vernehmung einer sachverständigen Zeugin entschieden, dass die Beschaffung der neuen Perücken gerechtfertigt war. Selbst nach einer Reparatur, die überdies 8 bis 12 Wochen gedauert hätte, seien die Perücken nur noch eingeschränkt benutzbar, etwa beim Sport, um die neue Perücke zu schonen. Als Dauerversorgung seien die ein Jahr getragenen Pe­rücken trotz sorgfältiger Pflege nicht mehr geeignet gewesen. Der Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und der Krankenkasse, auch eine Echthaarperücke könne über mehrere Jahre genutzt werden und die Klägerin müsse während des Zeitraums einer Reparatur die Haarlosigkeit durch Tragen eines Kopftuchs kaschieren, erteilte das Sozialgericht eine Absage.

(Quelle: SG Koblenz)



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