"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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31.10.2016

Darf ich ohne Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils mit meinem Kind in die Türkei reisen?

Nein, das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer Reise in die Türkei keine Angelegenheit des täglichen Lebens vorliegt. Nur bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil alleine entscheiden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Eine Urlaubsreise ist zwar nicht generell zustimmungspflichtig, außer, wenn die Reise besondere Gefahren mit sich bringt, die mit dem Reiseziel zusammen­hängen. Wegen des Putsches und der Vielzahl an terroristischen Anschlägen in der Türkei liegen besondere Risiken vor, die mit dem gewählten Urlaubs­ziel zusammenhängen. Die Gefahr für das Kind geht somit über das allgemeine Lebensrisiko hinaus.

Der mitsorgeberechtigte Elternteil müsse daher derzeit bei einer Reise in die Türkei zustimmen. (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.7.2016, 5 UF 206/16)



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