"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


Zurück zur Übersicht

26.02.2019

Darf ein Fußgänger ohne weiteres einen kombinierten Geh- und Radweg betreten?

Nein, bei einem Unfall auf einem Geh- und Radweg hat der Fußgänger dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten einer Fahrbahn einzuhalten. Dazu gehöre es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann.

In einem vom OLG Celle entschiedenen Fall ist es auf einem kombinierten Geh- und Radweg zu einem Zusammenstoß zwischen einem Rennradfahrer und einem Fußgänger gekommen, wobei der Fußgänger ohne zuvor vorsichtig geschaut zu haben, ob sich Radfahrer seiner durch die Hecke sehr schlecht einsehbaren Grundstückseinfahrt näherten, auf den Geh-/Radweg getreten und dem Rennradfahrer unmittelbar vor dessen Rad gelaufen ist. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Fußgänger sich vergewissern müssen, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann.

Gericht:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 20.11.2018 - 14 U 102/18 (nicht rechtskräftig)



Zurück zur Übersicht


Karte
Anrufen
Email
Info