Rechtsfrage des Monats
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31.01.2018
Darf ein Fußgänger dunkel gekleidet sein?
Ja, auch gerade in der dunklen Jahreszeit, in der es immer wieder vorkommt, dass dunkel gekleidete Fußgänger von Fahrzeugen angefahren werden.
Wer als Fußgänger ordnungsgemäß entsprechend den Vorgaben des § 25 Abs. 3 StVO, eine Straße überquert, muss sich auch bei schwierigen Sichtbedingungen aufgrund der dunklen Farbe seiner Kleidung kein Mitverschulden wegen selbstgefährenden Verhaltens anrechnen lassen.
Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 26.09.2016 entschieden, dass alles andere nicht nur der Rechtsordnung, sondern auch der Lebenswirklichkeit widersprechen würde. Der Fahrer des Fahrzeugs, der den Fußgänger in diesem Fall bei Dunkelheit übersehen hatte, haftete allein.
OLG München, Endurteil vom 30.06.2017 – 10 U 4244/16
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