"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.05.2018

Darf beim bei einem Verkehrsunfall die Aufnahme der Dashcam verwertet werden?

Ja, der Bundesgerichtshof hat am 15.05.2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in einem Zivilprozess verwertbar sind.

Zwar ist die Videoaufzeichnung (in dem vom BGH entschiedenen Fall) nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig, da sie gegen gegen § 4 BDSG verstößt. Dennoch ist die Videoaufzeichnung als Beweis­mittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar.

Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden und zwar zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beweisgegners andererseits.

Der BGH hat entschieden, dass das Interesse des Geschädigten an der Aufklärung des Unfalls überwiegt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17



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