Rechtsfrage des Monats
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28.12.2017
Kann das umgangsberechtigte Elternteil zum Waschen der Kinderkleidung gezwungen werden?
Nein, das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 11.05.2016 entschieden, dass der (in diesem Fall) Vater, solange sein Kind am Wochenende bei ihm ist, er selbst entscheiden darf, ob er die Bekleidung des Kindes wäscht oder nicht.
Während der Umgangskontakte hat das jeweilige Elternteil das Recht, Entscheidungen über alltägliche Angelegenheiten, wie z.B. bei Fragen zur Schlafenszeit, zum Fernsehkonsum, zur Freizeitgestaltung, zur Ernährung, aber auch über die Bekleidung des Kindes sowie dabei einzuhaltende Hygienestandards, allein zu treffen (§ 1687 Abs.1, Satz 4 BGB), wenn das Kindeswohl nicht gefährdet wird, was bei dem Nichtwaschen der Kleidung über ein Wochenende nicht der Fall ist.
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2016, Az.: 13 UF 37/16)
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