"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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26.11.2018

Darf mir die Wohnung gekündigt werden, wenn ich an Balkon und Fenstern Lichterketten anbringe?

Nein, ein Vermieter kann seinem Mieter nicht das Mietverhältnis kündigen, weil dieser Lichterketten im Außenbereich seiner Wohnung angebracht hat.

Das Landgericht Berlin gab einem beklagten Mieter Recht. Eine angebrachte Lichterkette rechtfertige keine Kündigung. Es handelt sich um eine inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Mangels entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag kann dem Mieter deshalb keine Pflichtverletzung vorwerfen werden. Selbst, wenn es eine solche gäbe und man dem Mieter eine Pflichtverletzung unterstellen wollte, handele es sich hier um eine so verhältnismäßig geringfügige, dass sie weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte.

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010 (65 S 390/09)



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