Rechtsfrage des Monats
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26.02.2018
Ist das Zusammenschlagen durch Kollegen ein Arbeitsunfall?
Ja, wenn die Ursachen des Streits nicht im privaten Bereich, sondern in der versicherten Tätigkeit der Betroffenen liegen.
Im vorliegenden Fall haben sich Arbeitskollegen in einem Firmenfahrzeug auf dem Rückweg von der Baustelle darüber gestritten, ob die Fenster geöffnet (schlechte Luft) oder geschlossen (Zugluft) sein sollen. Nach Eskalation der Lage wurde einer der Kollegen erheblich verletzt.
Das Landessozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch der (direkte) Nachhauseweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung unter dem Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung steht und die primäre Ursache im vorliegenden Streit die Frage der Belüftung im Fahrzeug war und nicht die konfliktaffine Persönlichkeit der Beteiligten. In der Straftat der Körperverletzung wirkte der unmittelbar vorangegangene Streit über Themen mit konkretem Bezug zur versicherten Tätigkeit nach.
Landessozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
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