"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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31.10.2021

Welches Elternteil bekommt die Entscheidungsbefugnis bei der Corona-Schutzimpfung?

Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 17.08.2021, Az 6 UF 120/21 liegt die Entscheidung über die Durchführung einer Covid19-Impfung bei einem Kind bei dem Elternteil, der sich an den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert.

Das OLG hatte sich mit dem Fall eines 2005 geborenen Kindes beschäftigt, das aufgrund von Vorerkrankungen zu dem von der STIKO empfohlenen Kreis der Impfberechtigten mit einem mRNA-Impfstoff gehört. Das Kind und ein Elternteil befürworteten eine Impfung.

Bei Uneinigkeit der Eltern in einer einzelnen Angelegenheit darf die Entscheidungsbefugnis gemäß § 1628 Abs.1 BGB auf einen Elternteil übertragen werden kann. Die Entscheidung über die Covid19-Impfung sei eine solche Angelegenheit. Hierbei ist auch der Kindeswille nach § 1697 a BGB zu beachten, wenn Alter und Entwicklungsstand des Kindes es ermöglichen, eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechtsstreits zu bilden.

Auch diese Voraussetzungen lagen im konkreten Fall vor.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, Az 6 UF 120/21



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