"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Verbraucherinsolvenz / Schuldnerberatung

Bei Ihnen stapeln sich die Rechnungen? Sie wissen nicht, wie Sie die Schulden bezahlen sollen? Der Gerichtsvollzieher war bereits bei Ihnen? Sie können Ihre Wohnung oder Haus nicht mehr finanzieren? Die Kündigung oder Zwangsversteigerung droht? Ihr Gehalt und/oder Konto ist gepfändet?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung kann eine Lösung Ihrer Probleme sein. Im Rahmen der Schuldenberatung berate ich Sie umfassend über die Voraussetzungen und Kosten für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Zu meinen Aufgaben zählen

  • Ermittlung der Gläubiger
  • Feststelllung der Schuldenhöhe
  • Erstellung eines sachgerechten Vergleichsangebots
  • Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern
  • außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens

Kosten?

Ein erstes unverbindliches Informationsgespräch zur Klärung der finanziellen Situation (Kurzanalyse) und zur Erläuterung der weiteren Vorgehensweise kostet Sie eine Gebühr in Höhe von 30,00 € oder die Vorlage eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe  (erhältlich beim für sie zuständigen Amtsgericht - für Neu Wulmstorf ist das Amtsgericht Tostedt zuständig).

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