"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht prüfe und berate ich Sie als Mandant umfassend, in welcher Höhe Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zusteht, ob die vom Versorgungsamt beabsichtigte Herabsetzung rechtmäßig ist und welche Nachteilsausgleichsansprüche Ihnen im Privatleben und beruflichen Bereich zustehen. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Voraussetzungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Ich führe für Sie den außergerichtlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden und fertige unter Beachtung der bestehenden Fristen die Widerspruchsschreiben und Klagen für Sie. Ich vertrete Sie vor allen Sozial und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

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