"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Versicherungsrecht

Im Bereich des Versicherungsrechts berate und vertrete ich sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer. Dabei geht es in den häufigsten Fällen um die Abwehr unberechtigter bzw. um die Geltendmachung berechtigter versicherungsvertraglicher Ansprüche.

Die Standardprobleme des Versicherungsrechts beziehen sich in aller Regel auf Versicherungsverträge aus allen Versicherungszweigen. Dazu zählen beispielsweise:

  •     Die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
  •     Die Risiken und Folgen einer Unterversicherung
  •     Die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Versicherungsprämie
  •     Die Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers
  •     Der Vertragsschluss durch einen Vertreter
  •     Die Erhöhung der versicherten Gefahr

Ein besonderes Augenmerk ist bei der Beurteilung versicherungsrechtlicher Fragen auch immer auf die für den jeweiligen Versicherungszweig geltenden und dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zu legen.  Sie konkretisieren die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Darüber hinaus erstreckt sich meine versicherungsrechtliche Tätigkeit auf die Gestaltung und Überprüfung von Versicherungsverträgen und -konzepten.

Ich nehme Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich vor allen Amts-, Land,- und Oberlandesgerichten wahr.

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