"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Ordnungswidrigkeitenrecht Ordnungswidrigkeit

Die Verhängung von Bußgeldern mit Fahrverboten und Eintragungen im Verkehrszentralregister ("Punkte in Flensburg") kann zu erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen führen.

Für den Fall, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, werde ich Sie im gesamten Bußgeldverfahren umfassend beraten und betreuen. Hierbei werden die jeweiligen Verfahrensabschnitte unter Berücksichtigung der gegebenenfalls bereits vorhandenen Voreintragungen und möglichen Fehlerquellen bei den Messverfahren mit Ihnen abgestimmt.

  •     Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr
  •     Rotlichtverstößen
  •     Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  •     Geschwindigkeitsüberschreitungen
  •     Parkverstößen mit Abschleppanordnungen
  •     Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

und den damit verbundenen Folgen.

Ich nehme Ihre Interessen im Ordnungswidrigkeitenrecht außergerichtlich sowie gerichtlich vor allen Amts-, Land- und den Oberlandesgerichten wahr. Ordnungswidrigkeit

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