"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Kindesunterhalt

Im Bereich des Kindesunterhalts prüfe ich für Sie als Mandant umfassend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der aktuell gültigen Düsseldorfer Tabelle ob und in welcher Höhe Ihren Kindern Unterhalt zusteht.

Ich prüfe auch, ob eine Abänderung des Unterhalts aufgrund veränderter Lebensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen oder des Kindes angezeigt ist.

Für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt prüfe ich für Sie auch die Möglichkeiten der Vollstreckung bis hin zur privilegierte Pfändung nach der ZPO.

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