"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Krankenversicherungsrecht

Im Bereich der Krankenversicherung berate ich Sie als Mandant umfassend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, ob Sie einen Anspruch auf eine bestimmte medizinische Behandlung  haben, ob die Voraussetzungen für eine stationäre oder ambulante Behandlung bestehen, ob Sie einen Anspruch auf bestimmte Medikamente sowie einen Anspruch auf Krankengeld und die Gewährung eines Hilfsmittels haben.

Im gerichtlichen Verfahren prüfe und erörtere mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, einen eigenen Gutachter gemäß § 109 SGG zu beauftragen.

Ich führe für Sie den außergerichtlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden und fertige unter Beachtung der bestehenden Fristen die Widerspruchsschreiben und Klagen für Sie. Ich vertrete Sie vor allen Sozial und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

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