"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Unfallversicherung

In Bereich der Unfallversicherung berate ich Sie als Mandant umfassend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, ob bei Ihnen die Voraussetzungen füreinen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit vorliegen. Ich prüfe für Sie ob und ich welcher Höhe Sie einen Anspruch auf eine Unfallrente haben. ​

Ich führe für Sie den außergerichtlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden und fertige unter Beachtung der bestehenden Fristen die Widerspruchsschreiben und Klagen für Sie. Ich vertrete Sie vor allen Sozial und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

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