"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Autokaufrecht

Autokaufrecht








Beim Autokaufrecht handelt es sich um einen speziellen Bereich des Verkehrs- und Vertragsrechts.

Hierzu zählen insbesondere folgende Themen:

  • Problemen beim Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Unterschiede zwischen Verschleiß, Mangel und Mangelfolgeschaden und deren Auswirkungen

Bei Fragen hierzu berate ich Sie umfassend und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung über die jeweiligen Abwehrmöglichkeiten mit den damit verbundenen Voraussetzungen und Folgen.

 

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