"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Ehegatten unterhalt

Im Bereich des Ehegattenunterhalts prüfe ich für Sie als Mandant umfassend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in welcher Höhe ein etwaiger Trennungsunterhaltsanspruch besteht sowie ob und ich welcher Höhe wie lange ein nachehelicher Anspruch auf Unterhalt besteht. Hierbei berücksichtige insbesondere auch, ob z.B. eine Erwerbsobliegenheit, ein Wohnwertvorteil besteht und ich prüfe, ob ein Verwirkungsgrund für den Unterhaltsanspruch besteht.

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