"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.11.2021

Kann das Einsperren eines Kollegen zu einer berechtigten fristlosen Kündigung führen?

Ja, nach einer Entscheidung des ArbG Siegburg vom 11.02.2021 ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

In dem streitgegenständlichen Fall hat ein Mitarbeiter seinen Kollegen auf der Toilette eingeschlossen. Dadurch hat er seinen Kollegen vorübergehend seiner Freiheit beraubt. Der Kollege konnte sich nur gewaltsam befreien. Damit habe der Mitarbeiter, so das Arbeitsgericht Siegburg, eine ganz erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages begangen. Zudem hat sein Verhalten dazu geführt, dass die Toilettentür, also das Eigentum des Arbeitgeberbetriebes, beschädigt worden ist.

Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, bei der eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20



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