"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.04.2018

Darf den Eltern auferlegt werden, den Kindern zu verbieten Playstation-Spiele ab 18 Jahren zu spielen?

In einer Sorgerechtsstreitigkeit wurde festgestellt, dass ein 10-jähriger Junge zahlreiche Playstation-Spiele mit einer USK-Einstufung ab 18 regelmäßig bespielt hat. Die Kindesmutter hat dargelegt, dass u.A. das Spiel „GTA“ von vielen gleichaltrigen Kindern aus der Klasse bespielt werde und deswegen ihrem Kind es nicht verbieten könne.

Das AG Bad Hersfeld hat den Kindeseltern auferlegt, dass für das Kindes­wohl dem Jungen die betreffenden Spiele weggenommen werden und darauf geachtet wird, dass der Junge sich künftig mit solchen Videospielen beschäftigt, welche für sein Alter angemessen sind und zwar auch dann, wenn er sich mit den gleichaltrigen Kindern trifft.

Das Gericht ist der Auffassung, dass „Spieletitel, die gemäß § 14 Jugend­schutzgesetz mit „keine Jugendfreigabe“ / „USK ab 18“ eingestuft worden sind, das geistige und seelische Wohl von Minderjährigen gefährden. Dieser Gefahr ist unverzüglich zu begegnen.“

Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 27.10.2017 - 63 F 290/17 SO



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