Rechtsfrage des Monats
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30.10.2017
Besteht nach 17 Tagen Ehe ein Anspruch auf Witwenrente?
Nein, denn der Gesetzgeber hat in § 46 Abs. 2a SBG VI geregelt, dass ein Anspruch auf Witwenrente nicht besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat – mit einigen Ausnahmen, wie z.B. ein Unfalltod oder auch ein Tod nach einer Krankheit, wenn dies bei der Eheschließung noch nicht vorhersehbar war. Eine Ausnahme liegt aber nicht vor, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung im Endstadium leidet, so das Landessozialgericht in Hessen, Urteil vom 16.11.2011, Az L 5 R 320/10.
Im konkreten Fall hatte der Mann bei der Heirat keine Aussicht auf Heilung mehr gehabt. Das Paar habe dies auch gewusst. Der Wunsch, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen ist rechtlich umbeachtlich.
(LSG Hessen Urteil vom 16.11.2011, Az L 5 R 320/10.)
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