"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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31.08.2017

Ist die Bezeichnung „alter Mann“ eine Beleidigung?

Nein, in der Bezeichnung „alter Mann“ liegt für sich betrachtet noch keine Herabwürdigung, mit welcher dem so Bezeichneten sein personaler oder sozialer Geltungswert abgesprochen und seine Minderwertigkeit zum Ausdruck gebracht wird, so das OLG Hamm in seinem amtlichen Leitsatz.

In dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall wurde ein 1957 geborener Mann als „alter Mann“ betitelt. Eine gegenüber der betroffenen Person erhobene Tatsachenbehauptung oder eine ihr gegenüber verwendete Bezeichnung, die zutreffend oder nach allgemeinem Verständnis wertneutral ist, kann in der Regel nicht als Beleidigung angesehen werden, es sei denn, der Bezeichnung kommt eine über die bloße Kennzeichnung hinaus gehende abwertende Konnotation zu.

Mit Blick auf das tatsächliche Lebensalter des Zeugen liegt in der Bezeichnung „alter Mann“ für sich betrachtet noch keine Herabwürdigung, mit der dem Zeugen sein personaler oder sozialer Geltungswert abgesprochen und seine Minderwertigkeit zum Ausdruck gebracht wird.

(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.09.2016 – 1 RVs 67/16)



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