"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.06.2017

Hat der Liebhaber nach einem Seitensprung einen Anspruch auf Vaterschaftsfeststellung?

Ja, wenn das ehelich geborene Kind aus einem Seitensprung entstammt und der leibliche Vater den Umgang mit dem Kind begehrt. Nach § 1686a BGB hat der leibliche Vater ein Umgangsrecht, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl des Kindes dient.

Für diese Feststellung muss, wenn diese streitig ist, zunächst die biologische Vaterschaft festgestellt werden. Die Kindesmutter muss, auch wenn sie dies mit dem ehelichen Vater nicht wünscht, die Abstammungsuntersuchung dulden.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass erst nach erfolgter Vaterschaftsfeststellung in einem zweiten Schritt zu klären ist, ob der Umgang des leiblichen Vaters dem Kindeswohl dient.

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017 - 13 WF 14/17)



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