"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rechtsfrage des Monats


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30.05.2016

Ist der Sturz beim Toilettengang in der Nacht auf Dienstreise ein Arbeitsunfall?

Nein, denn ein solcher Unfall hat keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Die Nachtruhe im Hotelzimmer und die damit zusammenhängenden Verrichtungen würden grundsätzlich nicht mehr zum vom Versicherungsschutz umfassten Bereich gehören.

Die Toilette oder ein Bettüberwurf stellen keine gefährliche Einrichtung des Hotelzimmers dar, selbst wenn der Betroffene z.B. bei sich zu Hause keinen Bettüberwurf benutze. Der Hoteleinrichtung haften keine besonderen Gefahren an, mit denen ein Versicherter unter keinen Umständen rechnen darf.

Auch stellt die Dunkelheit im Hotelzimmer während der Nachtruhe keine besondere Gefahrenquelle dar, zumal es dem Betroffenen ohne weiteres möglich ist, Licht im Hotelzimmer anzumachen, so dass in diesem Fall um eine Gefahrenquelle, die der Betroffene selbst geschaffen hat. (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015 - S 31 U 427/14)



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