Rechtsfrage des Monats
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28.03.2018
Kann ein geschenktes Auto nach Beendigung der Beziehung zurück gefordert werden?
Jein. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln vom 23.06.2017 können Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, nur zurückverlangt werden, wenn die Zuwendung über das hinausgeht, was die Partner für das tägliche Zusammenleben benötigen und bei einem der Partner zur Bildung eines dauerhaften erheblichen Vermögenswertes führt. Eine Rückforderung oder ein Ausgleichsanspruch kommt also nur in Betracht, wenn der Zuwendung nach den individuellen Vermögensverhältnissen eine außergewöhnlich hohe Bedeutung zukommt.
Im vorliegenden Fall hat der Mann seiner damaligen nichtehelichen Lebensgefährtin einen Mini im Wert von 6.000,– € geschenkt, was zwar eine teure, aber keine für den Mann finanziell herausragende Leistung war, weshalb ein Rückforderungsanspruch in dem vom LG Köln entschiedenen Fall nicht bestand.
Landgericht Köln, Urteil vom 23.06.2017 - 3 O 280/16
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