Rechtsfrage des Monats
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29.10.2018
Darf das Gericht einem 8-jährigen Kind die Nutzung des Smartphones verbieten?
Nein, wenn durch die Nutzung „das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird“. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt müsse positiv festgestellt werden, „dass bei weiterer Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadensnachteil des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist, die bloße Möglichkeit desSchadenseintritts rechtfertigt eine eingreifende Maßnahme nicht“.
Es sei nicht Aufgabe des Staates, „die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann – sicherzustellen“
Das OLG hat insoweit eine Entscheidung des Amtsgericht, dass einer Mutter aufgegeben hat, verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von TV, Computer, Spielkonsole,Tablet für ihr Kind zu finden. Darüber hinaus sollte dem Kind bis zum 12. Geburtstag kein eigenes und frei zugängliches Smartphone mehr zur Verfügung gestellt werden, aufgehoben.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.06.2018 - 2 UF 41/18
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