Elternunterhalt
Viele Kinder fragen sich, ob sie mit Ihrem mühsam aufgebauten Vermögen und Einkommen die fehlenden Kosten für eine Heimunterbringung übernehmen müssen. In diesem Bereich sind die Kinder häufig verunsichert. Auch wenn werden die Kosten zunächst vom Sozialamt übernommen, geht der dem Grunde nach bestehende Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber den Kindern kraft Gesetztes auf den Sozialleistungsträger über. Ich berate Sie als Mandant umfassend an der Schnittstelle des Familienrechts zum Sozialrecht. Ich bespreche mit Ihnen auch die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Ausgaben.