"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Flugverspätung / Annulierung / Nichtbeförderung

 

Flugzeug & Visitenkarten Jan Stöffler


In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Rechte von Fluggästen geregelt, die Ihr Ziel erheblich verspätet oder gar nicht erreichen. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort bestehen Ansprüche auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung beträgt je nach Entfernung 250,00 € bis 600,00€ pro Person.

Ich werde Sie umfassend und die Ansprüche für Sie, notfalls auch gerichtlich für Sie geltend machen.

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