"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Rentenversicherungsrecht

Im Bereich des Rentenversicherungsrechts berate ich Sie als Mandant unter Berücksichtigung deraktuellen Rechtsprechung, ob Sie einen Anspruch auf  eine volle oder teilweiseErwerbsminderungsrente, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit vorliegen, Sie einenAnspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben wie z.B. einer Reha-Maßnahme oder der Gewährung vonHilfsmitteln (z.B. Hörgeräte) haben und bei Ihnen die Voraussetzungen für ein Rentenbeginn(vorzeitiger Rentenbeginn) vorliegen.

Ich führe für Sie den außergerichtlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden undfertige unter Beachtung der bestehenden Fristen die Widerspruchsschreiben und Klagen fürSie. Ich vertrete Sie vor allen Sozial und Landessozialgerichten sowie vor demBundessozialgericht.

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