"Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos." Joseph Unger

 

Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht vertrete ich Sie als Mandant, wenn Ihnen folgende Vergehen vorgeworfen werden:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §316 StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, §316 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung, §229 StGB
  • Fahrlässige Tötung, §222 StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, §21 StVG
  • Verstoß gegen den Pflichtversicherungsgesetz, §3 PflVG
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, §315c StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, §315b StGB

Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für Sie als Betroffenen immer mit einer erheblichen Belastung verbunden. Sie soll nicht auf die "leichte" Schulter genommen werden. Es droht per se der Verlust der Fahrerlaubnis. Im Strafverfahren werde ich Sie umfassend beraten und betreuen. Das Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens.

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